Wer kann in die Private Krankenversicherung ?
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Grundsätzlich können sich Freiberufler, Selbständige, und Beamte privat Krankenversichern. Es gibt jedoch Ausnahmen. Es gibt Berufsgruppen die kraft Gesetz pflichtversicherungspflichtig sind, wie z.B. Studenten, Küstenschiffer, Künstler oder Schornsteinfegermeister. Arbeitnehmer und Angestellte unterliegen vom Grundsatz der gesetzlichen Versicherungspflicht. Überschreiten die Arbeitnehmer dreimalig in Folge eine Versicherungspflichtgrenze, werden Sie freiwillige Mitglieder in der GKV.

Eine Kündigung der GKV und Wechsel zur Privaten Krankenversicherung ist dann möglich. Studenten sollten zunächst prüfen, ob eine Weiterversicherung bei den Eltern möglich ist.

Für die Beamten und Beamtenanwärter gelten die Beihilfevorschriften. Beamte erhalten in der Regel eine 50%ige Kostenerstattung der medizinischen notwendigen Kosten durch den Dienstherrn. Über den Restbetrag von weiteren 50% kann sich der Beamte oder der Beamtenanwärter mit einer Restkostenversicherung versichern.

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Ihr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)


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