Grundsätzlich können sich Freiberufler, Selbständige, und Beamte privat Krankenversichern.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Es gibt Berufsgruppen die kraft Gesetz pflichtversicherungspflichtig
sind, wie z.B. Studenten, Küstenschiffer, Künstler oder Schornsteinfegermeister.
Arbeitnehmer und Angestellte unterliegen vom Grundsatz der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Überschreiten die Arbeitnehmer dreimalig in Folge eine Versicherungspflichtgrenze, werden Sie freiwillige
Mitglieder in der GKV.
Eine Kündigung der GKV und Wechsel zur Privaten Krankenversicherung ist dann möglich.
Studenten sollten zunächst prüfen, ob eine Weiterversicherung bei den Eltern möglich ist.
Für die Beamten und Beamtenanwärter gelten die Beihilfevorschriften. Beamte erhalten in
der Regel eine 50%ige Kostenerstattung der medizinischen notwendigen Kosten durch den Dienstherrn.
Über den Restbetrag von weiteren 50% kann sich der Beamte oder der Beamtenanwärter mit
einer Restkostenversicherung versichern.
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Vertrauensgarantie
Tausende zufriedener Kunden kennen uns bereits aus
unserer Funk- und TV Werbung seit 1996. Aus meiner 20 Jährigen
Tätigkeit weiß ich aus Erfahrung, daß sich eine "ordentliche
Beratungsqualität" am Markt durchsetzt.
Mein Motto:
"Der Ärger durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als
die kurze Freude an einem niedrigen Preis".
Ihr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)