Rürup-Rente
Rürup-Rente

Seit Anfang 2005 gibt es die Rürup-Rente. Sie soll dank Steuerbonus die private Altersvorsorge attraktiver machen. Rürup-Kunden können die Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend machen. In der Rentenphase sind die Auszahlungen dann steuerpflichtig. Allerdings sind erst bei Rentenbeginn ab 2040 sind 100 % der Rürup-Renten zu versteuern. Im Gegenzug wirken sich erst ab 2025 die kompletten Beiträge für eine Rürup- Rentenversicherung steuermindernd aus.

Steuerlich begünstigt werden u.a. neue Produkte von (privaten) Leibrentenversicherungen, die mit der gesetzlichen Rentenversicherung zur so genannten Basisversorgung zählen.

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Tausende zufriedener Kunden kennen uns bereits aus unserer Funk- und TV Werbung seit 1996. Aus meiner 20 Jährigen Tätigkeit weiß ich aus Erfahrung, daß sich eine "ordentliche Beratungsqualität" am Markt durchsetzt.
Mein Motto:
"Der Ärger durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als die kurze Freude an einem niedrigen Preis".

Ihr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)


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