Die Private Rentenversicherung basiert auf der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als verbraucht (Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt. Erwirtschaftete Überschüsse können je nach Gesellschaften auch in Fonds angelegt werden (Hybridmodell).
Zu empfehlen ist eine Beitragsbefreiung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit mit einzubauen.
Nur dann ist eine Ablaufleistung trotz Verlust der Arbeitskraft zum Rentenbeginn
auch sichergestellt.
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Vertrauensgarantie
Tausende zufriedener Kunden kennen uns bereits aus
unserer Funk- und TV Werbung seit 1996. Aus meiner 20 Jährigen
Tätigkeit weiß ich aus Erfahrung, daß sich eine "ordentliche
Beratungsqualität" am Markt durchsetzt.
Mein Motto:
"Der Ärger durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als
die kurze Freude an einem niedrigen Preis".
Ihr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)