Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
ALLGEMEINES
Leistungen
und Angebote der MFW –GMBH
(nachfolgend kurz MFW)
erfolgen ab dem 6.3.1996 ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen
sowie evt. Absprachen zwischen der MFW und den Interessenten, die sich
auf ihre Werbung hin melden, um Informationen über Personenversicherungen/Finanzdienstleistungen
zu erhalten
(nachfolgend
kurz Interessent).
Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Parteien
dieser Art; eine nochmalige Erklärung über ihre ausdrückliche Einbeziehung
ist nicht erforderlich. Der Interessent ist mit der Einbeziehung der Bedingungen
in die Geschäftsbeziehung spätestens durch die Angabe seiner persönlichen
Daten einverstanden. Etwaige Geschäftsbedingungen des Interessenten gelten
als nicht einbezogen.
§
2 - Gegenstand des Vertrages
MFW
betreibt Werbung jeder Art mit dem Ziel, den Interessenten über ihre Verbundpartner (Versicherungsmakler und Mehrfachgeneralagenten - nachstehend
kurz Verbundpartner genannt) Informationen aus den Bereichen Gesetzliche
Kranken- versicherung, Private Krankenversicherung, Altersversorgung,
Hinterbliebenenversorgung, Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,
Rentenanalyse, Investment u.s.w. zukommen zu lassen. Diese Informationen
werden dem Interessenten in der Regel über die Verbundpartner der MFW
übermittelt.
Die
vom Interessenten der MFW überlassenen Daten gibt diese an
ihre Verbundpartner weiter, damit sie Kontakt zum Interessenten aufnehmen
und um ihn unter Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB, des Datenschutzgesetzes
und der sonstigen gesetzlichen Vorschriften in den Bereichen zu beraten,
für die er Informationsbedarf geäußert hat.
Der
Interessent erklärt sich damit einverstanden, daß MFW ihm einmal im Monat
bis einmal pro Woche einen kurzen, thematisch interessanten Marketing
- Finanzbrief per E-Mail zukommen läßt, der aktuelle Meldungen von Unternehmen
enthält. Diese Unternehmen werden sorgfältig ausgewählt, um dem Interessenten
unpassende oder gar unseriöse Angebote zu ersparen. Der MFW-Newsletter
kann jederzeit abbestellt werden.
Jede
Haftung der MFW gegenüber dem Interessenten endet mit der
Kontaktaufnahme des Verbundpartners bei ihm. Ausgenommen hiervon sind
ausschließlich grobe Verstöße der MFW-GmbH wegen zugesicherter und nicht
erbrachter Leistungen und den gesetzlich geregelten Gründen.
II. Beratung
§
1 - Inhalt
Auf
der Basis der vom Interessenten gemachten Angaben wird MFW bzw. der entsprechende
Verbundpartner der MFW versuchen, dem Interessenten bei der Lösung seiner
Fragen und Probleme behilflich zu sein.
§
2 - Umfang der Beratung
Der
Interessent hat keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Beratungsumfang.
In der Regel wird ein Angebot nach den Wünschen des Interessenten, unter
Berücksichtigung der Erfahrungswerte des Verbundpartners, erstellt. Dieses
kann dem Interessenten sowohl schriftlich als auch mündlich unterbreitet
werden
§
3 - Kosten
Die
Dienstleistungen der MFW und ihrer Verbundpartner ist für den Interessenten
grundsätzlich kostenfrei.
§
4 - Reklamationen
Reklamationen
und Beschwerden bezüglich der Beratung sind vom Interessenten schnellstmöglich
an die Geschäftsführung der MFW-GmbH zu richten. Bei berechtigten Reklamationen
wird MFW im Rahmen des Möglichen für schnellstmögliche Korrektur sorgen,
sofern dies möglich ist.
§
5 - Gewährleistung
Jegliche
Haftung oder Gewährleistung der MFW gegenüber dem Interessenten für den
Inhalt und den Umfang der Beratung durch den Verbundpartner ist ausgeschlossen.
III.
PFLICHTEN DER MFW-GMBH
§
1 - Allgemeines
MFW
verpflichtet sich, kurzfristig eine Kontaktaufnahme mit dem Interessenten
zu realisieren,
sofern dies möglich ist.
Die MFW versichert, daß sie selbst und die
ihr angeschlossenen Verbundpartner für die Vermittlung von Versicherungen
nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften gebunden sind. Ferner wird
sie bzw. ihre Verbundpartner versuchen, möglichst neutrale Analysen zu
erstellen und unter Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen
Kaufmann für den Interessenten Angebote zu erarbeiten, die seine Interessen
bestmöglich wahren.
Alle Verbundpartner der MFW sind verpflichtet,
MFW vor der ersten Lieferung von Interessentendaten eine für die Durchführung
ihres Gewerbes notwendige Gewerbeanmeldung bzw. Anzeige in Kopie einzureichen.
Dies gilt besonders für Vermittler, die eine Gewerbeerlaubnis - beispielsweise
nach § 34 c der Gewerbeordnung - für ihre Tätigkeit benötigen. Die Verbundpartner
sind angehalten, die MFW unverzüglich von einer Aufgabe des Gewerbes oder
dem Entzug ihrer Gewerbeerlaubnis schriftlich zu unterrichten.
Die Verbundpartner der MFW-GmbH sind angehalten,
beim ersten Kontakt mit dem Interessenten darauf hinzuweisen, daß sie
den Datensatz von MFW erhalten haben
§ 2 - Datenschutz
Die MFW und ihre Verbundpartner sind verpflichtet,
die ihnen überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Verbundpartner
unterlassen jede Veräußerung, Weitergabe oder sonstige außerhalb des ihnen
nach diesem Vertrag eingeräumten Zweckes liegende Verwertung der überlassenen
Daten. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Weitergabe an Mitarbeiter
des Verbundpartners, die vertraglich ausschließlich für ihn tätig sind.
Die Verbundpartner sind verpflichtet die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
einzuhalten.
§3
- Beratungsumfang
Die Verbundpartner der MFW können für ihre
Beratungstätigkeit unterstützende Software verwenden. Manipulationen,
-insbesondere zum Nachteil des Interessenten - sind ihnen strengstens
untersagt. Soweit MFW mit der Erstellung einer Computeranalyse wirbt,
ist der Verbundpartner verpflichtet, eine solche auf Wunsch des Interessenten
kostenlos zu erbringen und diesem auszuhändigen. Sofern der Verbundpartner
eine Computeranalyse einsetzt, muß diese im Rahmen des realistisch Möglichen
vollständig und repräsentativ sein.
IV.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 1 - Nebenabreden
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages sind als solche zu kennzeichnen; sie bedürfen
der Schriftform. Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich
durch die Geschäftsführung der MFW-GmbH bestätigt wurden.
Salvatorische Klausel
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist das Amtsgericht des Sitzes der Hauptverwaltung der MFW
zuständig. Das ist Naumburg. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die
der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
Naumburg: Stand 01.08.2002
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