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Riester - Rente

Wer gefördert wird 

Riester ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, aber auch Beamte können davon profitieren. Selbständige haben schlechte Karten, wenn sie nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet sind. Zulagen gibt es für die Altersvorsorge von Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind: 

  • rentenversicherungspflichtige Angestellte
     
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
     
  • nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
     
  • alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
     
  • pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
     
  • Wehr- und Zivildienstleistende
     
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
     
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
     
  • Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“ – also fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst
     
  • Seelotsen
     
  • Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind 

Mittelbare Förderung:

Dabei gilt immer: Wenn nur ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Zulage erhalten. Voraussetzungen: Beide Partner werden steuerlich zusammen veranlagt und haben jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.

Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit – auch Besserverdienende können in Produkten der Riester-Rente anlegen. Die staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem heraus zu fallen.

Keine Förderung bekommen:

  • Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen

  • Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
     

  • Freiberufler

Wie viel gefördert wird

Bis 2008 maximal vier Prozent. Die Förderung steigt bis 2008 in vier Schritten. Voraussetzung für die Maximalförderung ist, dass bestimmte Einkommensanteile in die Altersvorsorge einbezahlt werden. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen:

Staatliche Zulagen

Jahr
Single
Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat
Kinderzulage
2002  
38 Euro
76 Euro
46 Euro
2004
76 Euro
152 Euro
92 Euro
2006
114 Euro
228 Euro
138 Euro
2008
154 Euro
308 Euro
138 Euro
Kinderzulage erhält nur, wer auch Kindergeld bezieht.
Wie viel jeder sparen muss
Notwendig sind 30 Euro Mindestbetrag. Fördern und fordern heißt auch bei der Riester-Rente die Devise. Wer die Förderung will, muss einen Teil seines Jahresgehaltes einzahlen. 

Maximal-Sparbeiträge

Jahr Anteil des Jahreseinkommen
2002 ein Prozent
2004 zwei Prozent
2006 drei Prozent
2008 vier Prozent
Weniger ist auch möglich. Diese Beiträge sind kein Muss, wer weniger spart, bekommt natürlich auch weniger Förderung. Die Zulage wird anteilig gekürzt. Ganz ohne Eigenbeitrag geht es indes nicht: Dieser Sockelbetrag beträgt ab 2005 genau 60 Euro je Riester-Vertrag.

Aussetzen bei Engpässen

Wenn es einmal nicht so läuft im Leben, kann der Versicherte auch aussetzen. Natürlich entfällt dann die staatliche Förderung für den Zeitraum.

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