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Riester - Rente |
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Wer gefördert wird |
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Riester ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, aber
auch Beamte können davon profitieren. Selbständige haben schlechte
Karten, wenn sie nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen
Ehegatten verheiratet sind. Zulagen gibt es für die Altersvorsorge von
Personen, die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
sind: |
- rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und
Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosenhilfe
- nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
- alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die auf
die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“ –
also fast alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
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Mittelbare Förderung:
Dabei gilt immer: Wenn nur ein
Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört, kann auch der selbst
nicht förderfähige Partner die Zulage erhalten. Voraussetzungen: Beide
Partner werden steuerlich zusammen veranlagt und haben jeweils einen
eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.
Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit – auch
Besserverdienende können in Produkten der Riester-Rente anlegen. Die
staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der
Bund maximal vier Prozent des Einkommens bis zur
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch
Angestellte, die mit den Jahren über der Beitragsbemessungsgrenze
verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem heraus zu fallen. |
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Keine Förderung bekommen: |
-
Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die
Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
-
Selbstständige, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind
-
Freiberufler
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Wie viel gefördert wird |
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Bis 2008 maximal vier Prozent. Die Förderung steigt bis
2008 in vier Schritten. Voraussetzung für die Maximalförderung ist, dass
bestimmte Einkommensanteile in die Altersvorsorge einbezahlt werden. Wer
den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen: |
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Staatliche Zulagen |
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Jahr |
Single |
Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen
Riester-Vertrag hat |
Kinderzulage |
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2002 |
38 Euro |
76 Euro |
46 Euro |
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2004 |
76 Euro |
152 Euro |
92 Euro |
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2006 |
114 Euro |
228 Euro |
138 Euro |
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2008 |
154 Euro |
308 Euro |
138 Euro |
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Kinderzulage erhält nur, wer auch Kindergeld
bezieht. |
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Wie viel jeder sparen muss |
| Notwendig sind 30 Euro
Mindestbetrag. Fördern und fordern heißt auch bei der Riester-Rente die
Devise. Wer die Förderung will, muss einen Teil seines Jahresgehaltes
einzahlen. |
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Maximal-Sparbeiträge |
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Jahr |
Anteil des Jahreseinkommen |
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2002 |
ein Prozent |
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2004 |
zwei Prozent |
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2006 |
drei Prozent |
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2008 |
vier Prozent |
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| Weniger
ist auch möglich. Diese Beiträge sind kein
Muss, wer weniger spart, bekommt natürlich auch weniger Förderung. Die
Zulage wird anteilig gekürzt. Ganz ohne Eigenbeitrag geht es indes
nicht: Dieser Sockelbetrag beträgt ab 2005 genau 60 Euro je
Riester-Vertrag. |
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Aussetzen
bei Engpässen |
| Wenn es einmal nicht so
läuft im Leben, kann der Versicherte auch aussetzen. Natürlich entfällt
dann die staatliche Förderung für den Zeitraum. |
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