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| Rürup - Rente |
| Rürup-Kunden können die Beiträge in der
Ansparphase steuerlich geltend machen. In der Rentenphase sind die
Auszahlungen dann steuerpflichtig. Allerdings sind erst bei
Rentenbeginn ab 2040 sind 100 % der Rürup-Renten zu
versteuern. Im Gegenzug wirken sich erst ab 2025 die kompletten
Beiträge für eine Rürup- Rentenversicherung steuermindernd aus. |
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| Ab 2007 können Rürup-Sparer 64 Prozent
ihrer Beiträge, maximal 12 800 Euro (bei Verheirateten 25.600 Euro),
als Sonderausgaben geltend machen. Bis 2025 steigt der Prozentsatz
jährlich um zwei Prozentpunkte, der Höchstbetrag also um jeweils 400
Euro (bei Verheirateten 800 Euro) auf 20 000 Euro (bei Verheirateten
40 000 Euro) an. |
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| Arbeitnehmer müssen jedoch eine weitere
Einschränkung beachten: Bei renten-versicherungspflichtigen
Arbeitnehmern vermindert sich 2007 der anteilige Höchstbetrag von
12 800 Euro um den Arbeitgeberanteil sowie um den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmerbeitrag (20 Prozent)
zur gesetzlichen Rentenversicherung, maximal bis zur jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze. Bei Beamten reduziert sich der
Höchstbetrag um einen fiktiven Abzug des Bruttogehalts (2005: 11,7
Prozent). |
Beispiel: |
Bei 60 000 Euro Bruttoeinkommen können
Singles 2007 maximal 5158 Euro für Rürup-Beiträge absetzen (=8060
Euro Prämienvolumen) |
| Wer 2007 die erste Rentenzahlung erhält,
muss 54 Prozent versteuern. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil
um zwei Prozentpunkte, von 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro
Jahr an. Bei Rentenbeginn ab 2040 sind dann schließlich 100 Prozent
der jeweiligen Rente steuerpflichtig. |
Beispiel: Ein Ruheständler bezieht im
September 2010 die erste Rürup-Rente in Höhe von monatlich 1000
Euro. Zum 1.7.2011 erfolgt eine Rentenerhöhung auf 1100 Euro und zum
1.7.2012 auf 1200 Euro. |
| Jahresbetrag der Rente (1. Zahlung im
Sept.) |
4000 |
| Besteuerungsanteil 60% |
2400 |
| Werbungskosten-Pauschbetrag |
–102 |
| = zu versteuern |
2298 |
| Steuern (angenommen werden 25%) |
575 |
| Jahresbetrag der Rente |
12 600 |
| Besteuerungsanteil 60% |
7560 |
| steuerfrei (= Rentenfreibetrag für die
gesamte Rentenbezugsdauer): Differenz zwischen Jahresbetrag der
Rente und Besteuerungsanteil |
5040 |
| Werbungskosten-Pauschbetrag |
–102 |
| = zu versteuern |
7458 |
| Steuern (angenommen werden 25%) |
1865 |
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| Steuerbonus als Clou |
Der neue Vorsorgebaustein Rürup-Police – Namenspatron ist der
Ökonomieprofessor und Wirtschaftsweise Bert Rürup – ist eine private
Rentenversicherung, die im Prinzip der gesetzlichen Rente nachgebildet ist.
Clou des neuen Produkts ist der Steuerbonus. Allerdings greift der Fiskus
dafür später bei Auszahlungen zu. |
| Auszahlung erst ab 60 |
An das neue Produkt hat der Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt: Es
muss lebenslange Rentenzahlungen bringen, beginnend nicht vor dem 60.
Lebensjahr. Die Police darf zudem weder vererblich noch übertragbar,
beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar. |
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Rechtliche
Hinweise | Impressum
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