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Rürup - Rente
Seit Anfang 2005 gibt es die Rürup-Rente. Sie soll dank Steuerbonus die private Altersvorsorge attraktiver machen. Vor- und Nachteile der Rürup-Rente.

Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar

Rürup-Kunden können die Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend machen. In der Rentenphase sind die Auszahlungen dann steuerpflichtig. Allerdings sind erst bei Rentenbeginn ab 2040 sind 100 % der Rürup-Renten zu versteuern. Im Gegenzug wirken sich erst ab 2025 die kompletten Beiträge für eine Rürup- Rentenversicherung steuermindernd aus.
 
Ab 2007 können Rürup-Sparer 64 Prozent ihrer Beiträge, maximal 12 800 Euro (bei Verheirateten 25.600 Euro), als Sonderausgaben geltend machen. Bis 2025 steigt der Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte, der Höchstbetrag also um jeweils 400 Euro (bei Verheirateten 800 Euro) auf 20 000 Euro (bei Verheirateten 40 000 Euro) an.
 
Arbeitnehmer müssen jedoch eine weitere Einschränkung beachten: Bei renten-versicherungspflichtigen Arbeitnehmern vermindert sich 2007 der anteilige Höchstbetrag von 12 800 Euro um den Arbeitgeberanteil sowie um den steuerlich absetzbaren Arbeitnehmerbeitrag (20 Prozent) zur gesetzlichen Rentenversicherung, maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Bei Beamten reduziert sich der Höchstbetrag um einen fiktiven Abzug des Bruttogehalts (2005: 11,7 Prozent).

Beispiel:

Bei 60 000 Euro Bruttoeinkommen können Singles 2007 maximal 5158 Euro für Rürup-Beiträge absetzen (=8060 Euro Prämienvolumen)

Wer 2007 die erste Rentenzahlung erhält, muss 54 Prozent versteuern. Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte, von 2021 bis 2040 um einen Prozentpunkt pro Jahr an. Bei Rentenbeginn ab 2040 sind dann schließlich 100 Prozent der jeweiligen Rente steuerpflichtig. Beispiel: Ein Ruheständler bezieht im September 2010 die erste Rürup-Rente in Höhe von monatlich 1000 Euro. Zum 1.7.2011 erfolgt eine Rentenerhöhung auf 1100 Euro und zum 1.7.2012 auf 1200 Euro.
2010  
Jahresbetrag der Rente (1. Zahlung im Sept.) 4000
Besteuerungsanteil 60% 2400
Werbungskosten-Pauschbetrag –102
= zu versteuern 2298
Steuern (angenommen werden 25%) 575
2011  
Jahresbetrag der Rente 12 600
Besteuerungsanteil 60% 7560
steuerfrei (= Rentenfreibetrag für die gesamte Rentenbezugsdauer): Differenz zwischen Jahresbetrag der Rente und Besteuerungsanteil 5040
Werbungskosten-Pauschbetrag –102
= zu versteuern 7458
Steuern (angenommen werden 25%) 1865
Steuerbonus als Clou
Der neue Vorsorgebaustein Rürup-Police – Namenspatron ist der Ökonomieprofessor und Wirtschaftsweise Bert Rürup – ist eine private Rentenversicherung, die im Prinzip der gesetzlichen Rente nachgebildet ist. Clou des neuen Produkts ist der Steuerbonus. Allerdings greift der Fiskus dafür später bei Auszahlungen zu.
Auszahlung erst ab 60
An das neue Produkt hat der Gesetzgeber strenge Anforderungen gestellt: Es muss lebenslange Rentenzahlungen bringen, beginnend nicht vor dem 60. Lebensjahr. Die Police darf zudem weder vererblich noch übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
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